Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe zu ergreifen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Die Gebäudereinigungsbranche ist direkt betroffen, da Dienstleistungen wie Reinigung und Kantinenbetrieb als Teil der Lieferkette gelten.